Ferienwohnung Doris Strodl

>>> am Weissensee bei Füssen im Allgäu <<<

aktualisiert: 2021-08-09

- sämtliche Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit-

Liebe Gäste,

+ + + Die 7-Tage-Inzidenz von gestern ist 14,2 - stabil unter 50 + + + 

Quelle: Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard
Inzidenz unter 50: alle Gäste müssen nur noch bei der Ankunft einen negativen Testnachweis vorlegen, Ausnahmen siehe ganz unten


Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag 😀👋☀️

Viele Grüße,

Doris Strodl


Corona-Stornobedingungen:

Bereits bekannte Daten, an denen kein Aufenthalt möglich ist, sind in den Belegungskalendern abgebildet.

Ist ein Aufenthalt aus - bestätigten - Corona-Gründen nicht möglich, dann entstehen für beide Seiten keinerlei Kosten. Bereits geleistete Anzahlungen werden zu 100% zurück erstattet.


Digitale Kontaktdatenerfassung

Die Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung für Gast-, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe spielt eine herausragende Rolle im Rahmen der aktuellen Covid-Bekämpfung. Erheblich erleichtert wird die Datenerfassung durch digitale Erfassung, sowohl für den Betrieb als auch für den Gast bzw. Kunden.

Dafür gibt es derzeit 3 Methoden:

Luca-App

Corona-Warn-App

darfichrein - ohne App, mit Handy QR-Code scannen, im Browser die Kontakt-Daten eingeben



KÖNIGSCARD:

Bitte teilweise Online-Vorab-Reservierung beachten:
Durch behördlich angeordnete Personenzahlbeschränkungen, aber auch wegen enormer Nachfrage bei manchen Leistungsangeboten ist es teilweise notwendig, vorab eine online Reservierung vorzunehmen. Nach erfolgter Rückbestätigung ist die Leistung dann für die Gäste auch sicher verfügbar. So möchten wir möglichen Enttäuschungen bei Gästen, an stark frequentierten Tagen, gerade in der aktuellen Pandemielage, zuvorkommen. Bei folgenden Leistungspartnern ist eine Online-Vorab-Reservierung auf unserer Website notwendig:

FamilienraftingSprits of Nature
E-BikeverleihSportzentrale Papistock
E-BikeverleihBergsport Martin
Naturerlebnis ZUK Benediktbeuern, Fledermauswanderung 


Geltende bayerische Coronaregelungen:

www.coronavirus.bayern.de 


Testpflicht:
Beim Rahmenkonzept Beherbergung wird nun explizit auf die Testpflicht für Geschäftsreisende beim Check-In hingewiesen. Die Testpflicht besteht seit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung grundsätzlich für alle Gäste: „Jeder Übernachtungsgast hat inzidenzunabhängig vor Ort bei seiner Ankunft einen Testnachweis vorzulegen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen Gäste zusätzlich für jede weiteren 48 Stunden eines negativen Testnachweises. (...)“

Testmöglichkeiten in Füssen:

https://www.fuessen.de/service/corona-information/testmoeglichkeiten.html


Kleiner Grenzverkehr Österreich

Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich benötigen Reisende einen negativen Test oder den Nachweis einer Impfung bzw. Genesung. Das österreichische Einreiseformular muss nicht ausgefüllt werden.

Für die Einreise nach Österreich ist ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Erlaubt sind PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltests (max. 48 Stunden alt). 

Kann bei der Einreise kein negativer Test vorgelegt werden, muss dieser innerhalb von 24 Stunden in Österreich nachgeholt werden. Bereits vor der Einreise muss dann eine elektronische Registrierung* gemacht werden. 

Geimpfte oder Genesene brauchen keinen negativen Test. Als geimpft gilt man in Österreich bereits, wenn die erste Dosis mindestens 22 Tage zurückliegt. Ab dem 15. August soll sich das ändern: Dann gilt man erst bei vollständiger Immunisierung als geimpft. Details zu den Regeln für Geimpfte und Genesene sowie die österreichische Definition der Begriffe gibt es auf der Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums*.

Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.


Tagesausflüge nach Österreich: Einreiseantragsformular zum Mitnehmen 


 für Tagesauflüge nach Österreich ist vor dem Grenzübertritt die digitale Einreiseanmeldung (PTC-Anmeldung) vorzunehmen. 

Falls Sie sich nicht digital anmelden können, hängt am Aushang ein Einreiseantragsformular, das Sie ausfüllen, und beim Grenzübertritt vorzeigen können.


Forggensee-Rundfahrten vorerst mit reduzierten Haltestellen 


Hier einige Informationen zum Hygienekonzept der Forggenseeschifffahrt, die am 01.06. in die Rundfahrtsaison gestartet ist:

• Zutritt auf das Schiff haben die Fahrgäste nur mit einem gültigen Check-in-Nachweis via Luca App auf ihrem Smartphone oder mit einer Bordkarte vom Infopoint, falls die Kontaktdatenerfassung handschriftlich erfolgt. Der Infopoint befindet sich auf dem Parkplatz P7 am Bootshafen Füssen und ist täglich ab 9:00 Uhr geöffnet. 
• Die Tickets sind direkt an Bord zu bezahlen. 
• An Bord herrscht FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen direkt am Tisch und für Kinder unter 6 Jahren). Für Kinder von 6 – 14 Jahren genügt eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske).
• Die Bordgastronomie darf erst ab dem 07.06. wieder öffnen.
• Große Rundfahrt: Die Zahl der Haltestellen bleibt vorerst reduziert. Die MS Füssen fährt ab Füssen ohne weiteren Stopp die Haltestelle Roßhaupten (Staumauer) an. Falls dort Gäste aus- oder zusteigen möchten, müssen sie dies unbedingt vorab anmelden: mobil: 0179 97 80 312. Die Fahrzeit der Großem Rundfahrt reduziert sich auf 1,5 Stunden.
• Kleine Rundfahrt: Die Zahl der Haltestellen bleibt vorerst reduziert. Die MS Allgäu fährt ab Füssen ohne weiteren Stopp die Haltestelle Brunnen an. alls dort Gäste aus- oder zusteigen möchten, müssen sie dies unbedingt vorab anmelden: mobil: 0179 97 80 312.


Naturbiken Allgäu / Tirol 

Die Mountainbikeregion Allgäu von ihrer besten Seite zeigen sollen die 24 MTB-Touren, die von der Allgäu GmbH zusammen mit verschiedenen Urlaubsorten in der Region und im angrenzenden Außerfern im Rahmen des EU-geförderten INTERREG-Projekts „Naturbiken Allgäu/Tirol“ neu ausgeschildert wurden. Das neue MTB-Netz wird am 11.06. offiziell eröffnet

Die Naturbiken-Routen sind sportlich, aber nicht extrem und verlaufen zum größten Teil auf Forst- und Alpwegen in Höhenlagen zwischen 800 und 1.500 Metern. Singletrails sind höchstens mittelschwer und eher selten. Füssen ist mit der grenzüberschreitenden Tour über den Kobel und den Alatsee nach Vils und weiter zur Vilser Alm dabei. 

Detaillierte Informationen zur Füssener Runde und zu den anderen 23 Routen stehen auf www.allgaeu.de/naturbiken. Auch auf fuessen.de gehen die Informationen demnächst online. Die neu aufgelegte Naturbiken-Übersichtskarte präsentiert alle Routen mit Kurzbeschreibungen und QR-Codes zu den ausführlichen Routeninformationen inklusive GPS-Tracks. Die Karte ist in den Tourist Informationen Füssen und Hopfen am See sowie im Tourist info Punkt Weißensee kostenlos erhältlich.


Marienbrücke bis Herbst 2022 geschlossen 


Die Schlossverwaltung Neuschwanstein hat uns heute informiert, dass nach aktuell durchgeführten statischen Untersuchungen die Marienbrücke ab sofort und bis zum Herbst 2022 für Besucher*innen gesperrt werden muss. Es ist notwendig, bestehende Felsanker, die bis zu 15 Meter in den Felsen gebohrt sind, auszutauschen bzw. zusätzliche zu setzen. Die Planungen für diese aufgrund der alpinen Situation außergewöhnliche und technisch anspruchsvolle Maßnahme werden noch in diesem Jahr abgeschlossen. Mit den Arbeiten wird dann im Frühjahr kommenden Jahres begonnen. Sie dauern voraussichtlich bis Herbst 2022.
 


Info Füssen-Tourismus 2021-05-20
Königsschlösser öffnen wieder
 

• Schloss Neuschwanstein ist ab Freitag, 21.05. wieder geöffnet.
• Die Marienbrücke ist ab Freitag, 21.05. auch wieder - allerdings eingeschränkt - von der Schlossseite her begehbar.
• Schloss Hohenschwangau ist ab Samstag, 22.05. wieder geöffnet (Ruhetage vorerst Mittwoch und Donnerstag).
• Das Museum der bayerischen Könige ist ab Samstag, 22.05. wieder geöffnet (Ruhetage vorerst Montag und Dienstag).
• Die Shuttle-Busse und Kutschen zu den Schlössern werden voraussichtlich ab den Öffnungsterminen wieder verkehren.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Ticket Center bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch unter +49 8362 930 830 oder per Email unter info@ticket-center-hohenschwangau.deerreichbar.

Tickets für die Schlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau sind bis auf Weiteres aussschließlich über den Online-Ticketshop erhältlich, nicht vor Ort im Ticket Center. Bitte informieren Sie Ihre Gäste darüber oder hängen Sie das hier verlinkte PDF mit dem QR-Code zum Ticketshop, das uns das Ticket Center zugeschickt hat, bei Ihnen im Haus aus.

Wir gehen davon aus, dass es aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres bei den deutlich reduzierten Gruppengrößen pro Führung bleibt. Informationen über zukünftige Änderungen bei den Öffnungszeiten finden Sie immer auf der Website des Ticket Centers.

 




Aus dem Rahmenkonzept für Beherbergung, der Bayerischen Staatsregierung v. 14.06.2021:

Testung 4.7.Ausnahme für geimpfte und genesene Personen sowie für Kinder bis zum sechsten Geburtstag
Gemäß aktueller infektionsschutzrechtlicher Vorgaben sind Kinder bis zum sechs- ten Geburtstag sowie asymptomatische geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Euro- päischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließen- den Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italieni- scher oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen,

 wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und min- destens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Falls die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, entfällt die Testnachweispflicht, wenn zusätzlich zum Genesenennachweis auch eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 nachgewiesen werden kann.
Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zu- dem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.
Geimpfte bzw. genesene Personen haben vor der Nutzung eines testabhängigen Angebots einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzulegen. Das Alter von Kindern ist erforderlichenfalls durch ent- sprechende Dokumente glaubhaft zu machen.









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